Ein Kontakt bares Geld für sie!
Machen Sie Ihre Kontakte zu einer wertvollen Einnahmequelle!
WErden Sie jetzt Tippgeber!
Stellen Sie sich vor, Sie könnten einfach dadurch Geld verdienen, dass Sie jemanden kennen, der eine Immobilie verkaufen möchte.
Genau das ist möglich!
Wenn Sie uns den Kontakt eines Eigentümers vermitteln, der seine Immobilie verkaufen will, können Sie als Tippgeber mitverdienen – und das ohne Aufwand!
Bei einem erfolgreichen Verkauf und der Auszahlung der Maklerprovision sichern Sie sich eine Tippgeberprämie von 10% der Makler-Courtage.
Ein Beispiel: Bei einer netto Maklerprovision von 15.000 Euro bedeutet das für Sie 1.500 Euro, nur für eine Empfehlung!
Nutzen Sie diese Gelegenheit, Ihre Kontakte in bare Münze zu verwandeln und helfen Sie uns dabei, Menschen und Immobilien zusammenzubringen.
Wie ist der Ablauf?
und wie erhalten Sie ihre Provision?
1
Kontaktdaten
Sie übermitteln uns die Kontaktdaten des Immobilieneigentümers, der einen Verkauf plant. Für die Zusammenarbeit wird selbstverständlich ein schriftlicher Vertrag erstellt, der alle relevanten Bedingungen und Rahmenbedingungen rechtlich absichert.
2
Kontaktaufnahme
Wir nehmen diskret und vertraulich Kontakt mit dem Eigentümer auf und gewährleisten dabei höchste Sorgfalt und Diskretion.
3
Maklervertrag
Sobald der Maklervertrag unterzeichnet ist, erhalten Sie von uns eine umfassende schriftliche Bestätigung, in der die Höhe der Tippgeberprovision sowie die Bedingungen für deren Auszahlung verbindlich festgehalten sind. Diese Zusicherung garantiert Ihnen Transparenz und Sicherheit über Ihre Vergütung, sobald die erfolgreiche Vermittlung der Immobilie abgeschlossen ist.
4
Notartermin
Ihre Tippgeberprovision in Höhe von 10 % des Gesamt-Netto-Provisionsbetrages wird nach erfolgreichem Verkaufsabschluss und vollständigem Eingang der Maklerprovision an Sie ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt unmittelbar nach dem Notartermin und sobald die Provision auf unserem Konto verbucht ist. So stellen wir sicher, dass Ihre Vergütung reibungslos und zuverlässig abgewickelt werden kann.
5
Auszahlung
Die Auszahlung Ihrer Tippgeberprovision erfolgt nach vollständigem Eingang der Maklerprovision.
Bitte beachten Sie, dass Einnahmen aus Tippgeberprovisionen steuerpflichtig sind und in der Steuererklärung angegeben werden müssen. Für genauere Informationen zur steuerlichen Behandlung dieser Einnahmen empfehlen wir Ihnen, sich an einen Steuerberater zu wenden.
Warum Peter Immobilien die beste Wahl
für Ihre Freunde und Bekannten ist?
Vorteile
von Peter Immobilien
Vielleicht kennen Sie bereits die Vorteile, die eine Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Immobilienprofi bietet. Bei Peter Immobilien stehen wir unseren Kunden mit fundiertem Fachwissen und einem umfassenden Service zur Seite, der von der präzisen Marktwertanalyse über die sorgfältige Aufbereitung aller Verkaufsunterlagen bis hin zur gezielten Vermarktung reicht. Unsere Kunden profitieren von der Sicherheit, die unser etabliertes Netzwerk und unser Wissen über den regionalen Markt bieten – und gewinnen wertvolle Zeit, die sie in andere Dinge investieren können.
Insbesondere in komplexeren Situationen, wie bei mehreren Eigentümern oder anspruchsvollen Kaufinteressenten, ist ein neutraler Vermittler eine unschätzbare Hilfe. Ein erfahrener Experte kann objektiv analysieren, sachlich vermitteln und ohne emotionale Bindung verhandeln – ein Aspekt, der für viele Eigentümer eine echte Entlastung darstellt.
Falls Sie Peter Immobilien noch nicht persönlich erlebt haben, laden wir Sie herzlich ein, uns kennenzulernen. Überzeugen Sie sich selbst davon, wie wir den Verkaufsprozess transparent, effizient und erfolgreich gestalten – damit Sie uns mit gutem Gewissen weiterempfehlen können.
Voraussetzungen
als Tippgeber
1. Ein neues Objekt für uns:
Die Immobilie, die Sie vorschlagen, sollte unserem Unternehmen bislang unbekannt sein. Nur bei bisher nicht erfassten Objekten können wir die Tippgeberprovision gewähren.
2. Keine weiteren Maklerdienste:
Der Eigentümer sollte keine anderen Maklerdienste für den Verkauf seiner Immobilie beauftragt haben. Dadurch ist sichergestellt, dass nur unser Team die Immobilie vermarktet und ein exklusiver Service angeboten wird.
3. Kein öffentliches Verkaufsangebot:
Das Objekt darf noch nicht öffentlich zum Verkauf angeboten worden sein. Dies bedeutet, dass es weder auf Immobilienportalen oder in Zeitungen inseriert sein darf, noch durch Verkaufsschilder beworben werden sollte. So gewährleisten wir, dass die Immobilie tatsächlich durch Ihren Hinweis neu in unser Portfolio kommt.
4. Eigene Immobilienverkäufe:
Falls Sie Ihre eigene Immobilie über uns verkaufen möchten, entfällt die Tippgeberprovision. In solchen Fällen sind Sie als Verkäufer bereits Kunde bei uns, und wir unterstützen Sie direkt beim Verkaufsprozess ohne zusätzliche Provisionen.
5. Beziehung zum Eigentümer:
Sie dürfen in einem freundschaftlichen, familiären oder bekannten Verhältnis zum Eigentümer stehen. Beachten Sie jedoch, dass die Tippgeberprovision nicht an Ehe- oder Lebenspartner des Eigentümers ausgezahlt wird.
6. Einwilligung zur Kontaktweitergabe:
Der Tippgeber muss sicherstellen, dass der Eigentümer mit der Weitergabe seiner Kontaktdaten an das Maklerbüro einverstanden ist. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Eigentümers dürfen keine persönlichen Daten weitergegeben werden, um datenschutzrechtliche Vorgaben zu erfüllen.
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Und So einfach geht’s: Empfehlung abgeben und belohnt werden!