1. Ein neues Objekt für uns:
Die Immobilie, die Sie vorschlagen, sollte unserem Unternehmen bislang unbekannt sein. Nur bei bisher nicht erfassten Objekten können wir die Tippgeberprovision gewähren.
2. Keine weiteren Maklerdienste:
Der Eigentümer sollte keine anderen Maklerdienste für den Verkauf seiner Immobilie beauftragt haben. Dadurch ist sichergestellt, dass nur unser Team die Immobilie vermarktet und ein exklusiver Service angeboten wird.
3. Kein öffentliches Verkaufsangebot:
Das Objekt darf noch nicht öffentlich zum Verkauf angeboten worden sein. Dies bedeutet, dass es weder auf Immobilienportalen oder in Zeitungen inseriert sein darf, noch durch Verkaufsschilder beworben werden sollte. So gewährleisten wir, dass die Immobilie tatsächlich durch Ihren Hinweis neu in unser Portfolio kommt.
4. Eigene Immobilienverkäufe:
Falls Sie Ihre eigene Immobilie über uns verkaufen möchten, entfällt die Tippgeberprovision. In solchen Fällen sind Sie als Verkäufer bereits Kunde bei uns, und wir unterstützen Sie direkt beim Verkaufsprozess ohne zusätzliche Provisionen.
5. Beziehung zum Eigentümer:
Sie dürfen in einem freundschaftlichen, familiären oder bekannten Verhältnis zum Eigentümer stehen. Beachten Sie jedoch, dass die Tippgeberprovision nicht an Ehe- oder Lebenspartner des Eigentümers ausgezahlt wird.
6. Einwilligung zur Kontaktweitergabe:
Der Tippgeber muss sicherstellen, dass der Eigentümer mit der Weitergabe seiner Kontaktdaten an das Maklerbüro einverstanden ist. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Eigentümers dürfen keine persönlichen Daten weitergegeben werden, um datenschutzrechtliche Vorgaben zu erfüllen.